AH15.10-P-0002-01D Hinweise zur Vermeidung von Schäden an der Zündanlage Motor 104, 111, 112, 113, 119, 120, 156, 271

Um Schäden am Steuergerät zu vermeiden, dürfen die beiden Kupplungen am Steuergerät nur bei ausgeschalteter Zündung ab- bzw. angeschlossen werden.

Klemme 1 der Zündspulen darf nicht gegen Masse kurzgeschlossen werden, z. B. Diebstahlsicherungen.

Nur Original-Bauteile der Zündanlage einbauen.

Zündanlage bei Startdrehzahl nicht ohne vollständig angeschlossene Zündleitungen betreiben.

Bei Startdrehzahl bzw. bei laufendem Motor dürfen Prüfungen, z. B. Zündkabel 4 mit Abstand an Masse halten, Abziehen eines Kerzensteckers oder Kabel 4 aus den Zündspulen ziehen, nicht durchgeführt werden.
  Jeder Hochspannungskreis muss mit mindestens 2 k belastet werden (Kerzenstecker).

Wird bei einer Pannenhilfe die Prüfung des Zündfunkens notwendig, darf diese nur mit einer Zündkerze an einem Zylinderzündkabel durchgeführt werden. Guten Massekontakt der Zündkerze sicherstellen.









Vor Arbeiten mit Startdrehzahl, z. B. Kompressionsdruck prüfen, Zündung ausschalten und Kupplung "2" am Steuergerät abziehen.

Motor 120 hat zwei Einspritz- bzw. Zündsysteme.
  Anwendung von Test- und Prüfgeräten

Sekundärmesswertgeber an entsprechende Zündleitungen nur bei stehendem Motor und ausgeschalteter Zündung an-, abschließen.

Wird die Kurzschlusssicherung (Zylindervergleich) betätigt und der Motor bleibt stehen, kann die Prüfung mit diesem Testgerät nicht durchgeführt werden.

An Klemme 1 und 15 der Zündspulen keine Prüflampe anschließen.