Um Schäden am Steuergerät zu vermeiden, dürfen die beiden Kupplungen am Steuergerät nur bei ausgeschalteter Zündung ab- bzw. angeschlossen werden.
Klemme 1 der Zündspulen darf nicht gegen Masse kurzgeschlossen werden, z. B. Diebstahlsicherungen.
Nur Original-Bauteile der Zündanlage einbauen.
Zündanlage bei Startdrehzahl nicht ohne vollständig angeschlossene Zündleitungen betreiben.
Bei Startdrehzahl bzw. bei laufendem Motor dürfen Prüfungen, z. B. Zündkabel 4 mit Abstand an Masse halten, Abziehen eines Kerzensteckers oder Kabel 4 aus den Zündspulen ziehen, nicht durchgeführt werden.
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Jeder Hochspannungskreis muss mit mindestens 2 k belastet werden (Kerzenstecker).
Wird bei einer Pannenhilfe die Prüfung des Zündfunkens notwendig, darf diese nur mit einer Zündkerze an einem Zylinderzündkabel durchgeführt werden. Guten Massekontakt der Zündkerze sicherstellen.
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